Verbraucherzentrale prangert rechtswidrige Passagen in Handy-Verträgen an
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ließ die Vertragsbedingungen von 19 Mobilfunkanbietern überprüfen und stieß dabei auf knapp 200 Klauseln, die rechtlich nicht vertretbar sind. Betroffene Provider wurden diesbezüglich abgemahnt.Folgende Änderungen wurden dadurch schon erwirkt:
- Die für Laien oftmals nur schwer verständlichen Geschäftsbedingungen müssen konkreter und transparenter formuliert werden.
- Der Kunde muss über Kündigungen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
- Bei Zahlungsverzug müssen ordnungsgemäße Fristen gesetzt werden.
- Kundendaten dürfen nur zu Werbezwecken verwendet werden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Kunden, die nicht mit Vertragsänderungen einverstanden sind, kann seitens der Unternehmen nicht einfach einseitig gekündigt werden.
Abmahnungen, die kein Einlenken der Provider bewirkten, zogen Klagen nach sich. In diesen Fällen sind die Urteile jedoch bisher nicht rechtskräftig.
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