Die neue Notrufverordnung

Ab morgen, 1. Juli, sind laut der aktuellen Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums Notrufe per Handy nur noch möglich, wenn eine freigeschaltete SIM-Karte im Gerät eingelegt ist.

In der Vergangenheit konnten im Notfall auch mit einem Handy ohne SIM-Karte Rettungsdienste sowie die Polizei erreicht werden. Besonders Prepaid-Kunden, die ihr Handy selten verwenden, sollten deshalb ab spätestens Mittwoch regelmäßig prüfen, ob ihre SIM-Karte weiterhin betriebsbereit ist. “Unabhängig vom Guthaben sollten Prepaid-Kunden ihre Karte regelmäßig in denen vom Anbieter vorgegebenen Intervallen, meist alle 6 bis 12 Monate, aufladen, um so einer eventuellen Abschaltung vorzubeugen. Inhaber von Handyverträgen haben hingegen während der Vertragslaufzeit nichts zu befürchten, auch bei Nicht-Verwendung des Handys bleibt ihre SIM-Karte aktiv”, erklärt Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif

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